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Preisentwicklung 2025: Transparente Abbildung regulatorischer Kosten

Die Preisentwicklung 2025 ist im Wesentlichen auf regulatorische und staatlich vorgegebene Kostenbestandteile bei der Wärmeerzeugung zurückzuführen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Netzentgelte für bezogene Gasmengen
  • staatliche Umlagen
  • der gesetzlich festgelegte CO₂-Preis

Diese Bestandteile werden über den Arbeitspreis AP_GUE transparent abgebildet. Die FWT hat auf deren Höhe keinen Einfluss. Sie ist weder an der Festlegung beteiligt noch kann sie diese steuern.

Mit der seit Ende 2024 vorgenommenen separaten Ausweisung wird klar erkennbar, welcher Anteil des Wärmepreises unmittelbar aus regulatorischen Vorgaben resultiert.

Entlastungen wirken in gleicher Weise:
Der Wegfall der Gasspeicherumlage wird seit dem 01.01.2026 vollständig weitergegeben.

Einordnung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung

Vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung und der gesetzlichen Anforderungen wird auch die weitere Entwicklung der Wärmeerzeugung betrachtet.

Im Rahmen des Transformationsplans der FWT werden verschiedene Optionen für die weitere Entwicklung der Wärmeerzeugung untersucht. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Wärmequellen und technische Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wärmenetzes.

Eine detaillierte Erläuterung aller Preisbestandteile finden Sie hier in den FAQs.

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