KfW-Förderung
für den Fernwärmeanschluss

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KfW-Förderung für den Fernwärmeanschluss

Private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage modernisieren oder einen Anschluss an die Fernwärme planen, informieren sich häufig zunächst über staatliche Förderprogramme. Besonders oft wird dabei nach der KfW-Heizungsförderung 458 gefragt. Sie unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Fernwärmeanschluss fördern.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Teltow stellt sich dabei häufig eine weitere Frage: Welche Besonderheiten gelten vor Ort? Denn neben den bundesweiten Förderbedingungen spielen auch die technischen Voraussetzungen des Gebäudes sowie die örtlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. In Teilen des Stadtgebiets ist zudem die Fernwärmesatzung der Stadt Teltow zu beachten.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick darüber, wann eine Förderung grundsätzlich möglich sein kann, welche Rolle die Fernwärme dabei spielt und worauf Sie bei der Planung Ihres Vorhabens achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Regelungen und wichtige Hinweise für Ihre Heizungsplanung in Teltow.

Informieren Sie sich frühzeitig über Anschluss, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.

Wir beraten Sie zu Anschlussmöglichkeiten und dem weiteren Ablauf.

Das Wichtigste auf einen Blick

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Maßnahmen auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes, beispielsweise Rohrleitungen oder eine Fernwärme-Hausanschlussstation, förderfähig sein.

Eine frühzeitige Information schafft Planungssicherheit und hilft dabei, Fördermöglichkeiten und technische Voraussetzungen rechtzeitig zu klären.

Im Versorgungsgebiet der Fernwärme Teltow sind zusätzlich die örtlichen Regelungen, insbesondere die Fernwärmesatzung der Stadt Teltow, zu berücksichtigen.

Ob eine Förderung möglich ist, wird immer im Einzelfall geprüft.

Heizung modernisieren –

Wer heute eine neue Wärmeversorgung plant, steht vor zahlreichen Entscheidungen. Neben Investitionskosten spielen die zukünftige Energieversorgung, gesetzliche Vorgaben und mögliche Förderprogramme eine wichtige Rolle.

Fernwärme bietet dabei viele Vorteile. Die Wärme wird zentral erzeugt und über ein leistungsfähiges Leitungsnetz direkt zum Gebäude transportiert. Eine kompakte Hausanschlussstation übernimmt die Übergabe an das Heizsystem.

Dadurch entfallen beispielsweise ein eigener Heizkessel, die Lagerung von Brennstoffen und viele Wartungsarbeiten.

Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das nicht nur mehr Komfort im Alltag, sondern auch eine langfristig zukunftsfähige Wärmeversorgung. Gleichzeitig wird das Fernwärmenetz kontinuierlich weiterentwickelt und an die Anforderungen einer klimafreundlichen Energieversorgung angepasst.

KfW-Förderung – was wird gefördert?

Mit der KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt der Bund den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme in bestehenden Wohngebäuden.

Hierzu können unter den jeweils geltenden Voraussetzungen insbesondere Maßnahmen auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes, beispielsweise Rohrleitungen oder eine Fernwärme-Hausanschlussstation, gehören.

Welche Maßnahmen tatsächlich förderfähig sind und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, richtet sich nach den jeweils aktuellen Förderrichtlinien der KfW.

Maßgeblich sind unter anderem die Art der geplanten Maßnahme, die technischen Voraussetzungen des Gebäudes sowie die individuellen Fördervoraussetzungen.

Eine verbindliche Aussage zur Förderfähigkeit kann deshalb nur für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden.

Besonderheiten für Eigentümer in Teltow

Neben den bundesweit geltenden Förderbedingungen sollten Eigentümerinnen und Eigentümer in Teltow auch die örtlichen Rahmenbedingungen kennen.

In Teilen des Stadtgebiets gilt die Fernwärmesatzung der Stadt Teltow. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor der Planung einer neuen Heizungsanlage zu prüfen, welche Regelungen für das jeweilige Grundstück gelten.

Diese frühzeitige Klärung schafft Planungssicherheit und hilft dabei, spätere Änderungen oder unnötige Investitionen zu vermeiden. Gleichzeitig können Fördermöglichkeiten und technische Voraussetzungen besser aufeinander abgestimmt werden.

Gut geplant ist halb gefördert

Förderprogramme, technische Anforderungen und gesetzliche Vorgaben entwickeln sich kontinuierlich weiter.

Deshalb empfiehlt die Fernwärme Teltow GmbH, Modernisierungsvorhaben möglichst frühzeitig zu planen.

Wer sich bereits zu Beginn über die örtlichen Gegebenheiten, den möglichen Fernwärmeanschluss und die geltenden Förderbedingungen informiert, schafft eine gute Grundlage für die weitere Planung.

So lassen sich technische Fragen, zeitliche Abläufe und mögliche Fördermöglichkeiten frühzeitig miteinander abstimmen. Die Fernwärme Teltow GmbH informiert Sie gern über den Fernwärmeanschluss und die örtlichen Rahmenbedingungen.

Ob eine Maßnahme tatsächlich förderfähig ist, wird jedoch ausschließlich im jeweiligen Einzelfall durch die KfW beziehungsweise im Rahmen der Förderberatung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten oder qualifizierte Fachunternehmen beurteilt.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Fernwärme

Sie möchten wissen, ob Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder welche Voraussetzungen für einen Fernwärmeanschluss gelten?

Die Fernwärme Teltow GmbH informiert Sie gern über den Fernwärmeanschluss, die örtlichen Rahmenbedingungen sowie den Ablauf eines Anschlusses.

Eine Förderberatung im engeren Sinne erfolgt jedoch nicht. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, beurteilen die KfW beziehungsweise Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten oder qualifizierte Fachunternehmen.

Sie haben Fragen zur KfW-Förderung?

Kann ein Fernwärmeanschluss über die KfW gefördert werden?

Unter den jeweils geltenden Voraussetzungen können insbesondere Maßnahmen auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes, beispielsweise Rohrleitungen oder eine Fernwärme-Hausanschlussstation, förderfähig sein. Welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden können, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen der KfW und wird im Einzelfall geprüft.

Muss ich den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten stellen?

Ja. Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über das Portal „Meine KfW“ zu stellen.

Voraussetzung ist in der Regel ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält. Für die Antragstellung ist regelmäßig außerdem eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten beziehungsweise ein qualifiziertes Fachunternehmen erforderlich. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW.

Gilt die Fernwärmesatzung auch für mein Grundstück?

In Teilen des Stadtgebiets Teltow gilt die Fernwärmesatzung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt von seiner Lage ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der ersten Einordnung oder verweisen Sie an die zuständigen Stellen.

Kann ich statt Fernwärme auch ein anderes Heizsystem wählen?

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Insbesondere innerhalb des Geltungsbereichs der Fernwärmesatzung sollten geplante Maßnahmen frühzeitig geprüft werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet die KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien.

Die Fernwärme Teltow GmbH informiert über den Fernwärmeanschluss und die örtlichen Rahmenbedingungen, übernimmt jedoch keine Förderberatung im engeren Sinne und entscheidet nicht über Förderanträge.

Ob eine Maßnahme förderfähig ist, wird im jeweiligen Einzelfall durch die KfW beziehungsweise im Rahmen der Förderberatung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten oder qualifizierte Fachunternehmen beurteilt.

Wo finde ich weitere Informationen?

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