Aktuelles & Hinweise
Aktuelle Informationsmitteilungen zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz für die Abrechnungsperiode 2024 versendet

Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) informieren wir Sie darüber, dass die Informationsmitteilungen für die Abrechnungsperiode 2024 aktuell an unsere Kundinnen und Kunden versendet wurden.
Diese Mitteilungen enthalten die relevanten Angaben zu den CO₂-Kosten und den zugrunde liegenden Emissions- und Verbrauchsdaten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes.
Bitte beachten Sie, dass die versendeten Informationen keinen Einfluss auf die bereits abgeschlossene Jahresabrechnung 2024 haben. Es handelt sich vielmehr um eine ergänzende Mitteilung im Sinne der gesetzlichen Informationspflichten.
Von besonderem Interesse ist diese Information insbesondere für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter, da sie eine transparente Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der CO₂-Kosten innerhalb des Mietverhältnisses bildet.
Die Erstellung dieser Informationen verzögerte sich, da wir als Fernwärmeversorger sowohl dem europäischen Emissionshandelssystem (TEHG) als auch dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) unterliegen. Zusammen mit teils später übermittelten Abrechnungsdaten unserer vorgelagerten Energielieferanten führte dies zu einem zeitlichen Versatz bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten.
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