Fernwärme Teltow
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Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Fernwärme. Des Weiteren beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zur Fernwärmeversorgung in Teltow und geben Ihnen Hilfestellungen für Ihren Fernwärmeanschluss.

Sie möchten wissen, ob für Ihr Gebäude ein Fernwärmeanschluss möglich ist? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unsere Übersicht unter fwt-teltow.de/das-anschlussgebiet. Auch können Sie uns auch über das Kontakt fwt-teltow.de/kontakt direkt Ihren Bedarf mitteilen.

Übersicht:

Was ist Fernwärme?

Fernwärme ist eine zentrale Wärmeversorgung: Die Energie wird in großen Anlagen effizient erzeugt und über ein unterirdisches Leitungsnetz direkt zu Ihrem Gebäude transportiert. Das spart Platz, senkt Emissionen – und sorgt für zuverlässige Wärme rund ums Jahr.

Welche Vorteile hat ein Fernwärmeanschluss?

Ein Fernwärmeanschluss ist wartungsarm, platzsparend und umweltfreundlich. Sie müssen sich weder um Brennstofflagerung noch um die Wartung einer Heizungsanlage kümmern – und erhalten Wärme direkt aus der Leitung.

Wo Fernwärme seine Stärken ausspielt:

  • Sicherheit & Komfort: Fernwärme steht rund um die Uhr zur Verfügung ohne komplizierte Geräte, um deren Wartung und Sicherheit Sie sich kümmern müssen.
  • Aufwand, Dreck & Platz sparen: Fernwärme braucht bei Ihnen keine klobigen Geräte, erzeugt keinen Ruß und macht auch den Schornsteinfeger für die Heizung überflüssig.
  • Preisstabilität & Zukunftssicherheit: Auch nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt Fernwärme eine attraktive und förderfähige Lösung.

Ist Fernwärme das ganze Jahr sicher verfügbar?

Ja, die Fernwärme-Versorgung der FWT ist ganzjährig zuverlässig, auch an kalten Wintertagen. Dafür setzen wir auf hochqualitative zentrale Erzeugung, moderne Steuerungstechnik und regelmäßige Wartung.

Wie wird Fernwärme erzeugt?

Wir erzeugen in zwei Heizwerken die Fernwärme für Teltow – und speisen auch regenerative Wärme aus Holz mittels eines Partners in das Netz ein.

Unsere beiden Kraftwerke liefern insgesamt 19 & 27 Megawatt Leistung und arbeiten überwiegend nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (Wikipedia-Erläuterung). So erreichen sie eine hohe Effizienz.

Das Netz wird mit Temperaturen von ca. 110 °C im Vorlauf und 60 °C im Rücklauf betrieben.

Wie wird die Wärme in die Häuser übertragen?

Bei Fernwärme wird zentral erzeugte Wärme über ein unterirdisches Rohrleitungssystem direkt ins Gebäude geleitet. Die Übergabe erfolgt indirekt über eine sogenannte Übergabestation. Diese trennt Ihr Heizungssystem hydraulisch vom Fernwärmenetz – das sorgt für Sicherheit und Effizienz. Auf beiden Seiten.

Welche Vorteile bietet Fernwärme gegenüber Wärmepumpen & anderen Heizungsarten?

Sowohl die Wärmepumpe als auch Fernwärme sind Teil der Wärmewende. Mit ihnen wird klimaneutrale Versorgung mit Wärme perspektivisch möglich.

Doch sie unterscheiden sich deutlich in Technik, Aufwand und Einsatzgebiet. Fernwärme ist besonders dort im Vorteil, wo viele Menschen auf engem Raum leben – wie in Teltow. Denn sie braucht nur wenige Geräte vor Ort – und diese sind deutlich kompakter und anschaffungsgünstiger als eine Wärmepumpe. Und sie entwickelt sich stetig weiter: durch Digitalisierung, smarte Steuerung und mehr erneuerbare Energie.

Weitere Vorteile der Fernwärme gegenüber konventionellen Heizarten mit Gas oder Heizöl:

  • Versorgungssicherheit: Wärme kommt zuverlässig ins Haus – ohne eigene Brennstofflagerung oder Lieferverträge.
  • Platzersparnis: Die Fernwärme-Station ist kompakt und benötigt kaum Raum.
  • Wartungsarm: Kein Schornstein, keine Brennerwartung, kein Schornsteinfeger.
  • Kostenvorteile: Fernwärme ist langfristig wettbewerbsfähig – und erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Klimafreundlich: Durch Kraft-Wärme-Kopplung, Solarthermie und Biomasse wird die CO₂-Bilanz stetig verbessert.
  • Deutlich unabhängiger vom Rohstoffmarkt: Kein Öl und keine Pelletbeschaffung. Lediglich Erdgas und Methan werden in den zentralen Heizwerken eingesetzt.
  • Zählerfernauslesung: Verbrauchswerte werden automatisch und datenschutzkonform übermittelt.

Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für mich?

Bis Ende 2028 muss die Stadt Teltow die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt haben. Denn ab 2045 darf die Wärmeversorgung laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) nur noch klimaneutral erfolgen. Dafür sind zentrale Fernwärme oder dezentrale Wärmepumpen vorgesehen. Kommunale Wärmepläne legen fest, wo künftig welche Wärmeform eingesetzt wird – so auch in Teltow.

Ab dem 01.07.2028 könen sich die Teltower informieren, ob sie in einem Gebiet liegen, in welchem ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen oder wirtschaftlich umsetzbar ist.

Gerade Fernwärme ist ein zentraler Baustein der Wärmewende – gerade in dicht besiedelten Regionen. Sie spart Platz, reduziert CO₂-Emissionen und macht die Versorgung unabhängig von schwankenden Rohstoffmärkten.

Hilfreicher Link:
Mehr zum Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Wie erfahre ich, was der kommunale Wärmeplan für mein Haus feststellt?

Im Juli 2028 liegt der finale Wärmeplan der Stadt Teltow vor, welcher in den Jahren bis 2045 umgesetzt wird. Konkret wird dieser nach Fertigstellung online verfügbar sein.

Wie funktioniert das Fernwärmenetz in Teltow?

Die Wärme für Teltow stammt überwiegend aus unseren beiden Energieparks. Von dort wird heißes Wasser über ein 55 Kilometer langes Netz an alle angeschlossenen Wohnungen verteilt – effizient, zuverlässig und mit wachsendem Anteil erneuerbarer Energie. Nach Gebrauch fließt das Wasser abgekühlt zurück und wird wieder erhitzt.

Ist mein Gebäude anschlussfähig?

Ob ein Anschluss möglich ist, hängt ab von:

  • der Lage Ihres Gebäudes (innerhalb oder außerhalb des Satzungsgebiets),
  • der Nähe zu einer bestehenden Fernwärmeleitung,
  • Ihrem individuellen Wärmebedarf.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren Bedarf zu melden. Wir prüfen die Anschlussmöglichkeiten und melden uns mit einer Einschätzung.

Hilfreicher Link:
Unser Kontaktformular

Was gilt bei Neubauten oder geplanten Heizungstauschen?

  • Ab 2024 dürfen neue Heizungen nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung).
  • Bis zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung (in Teltow voraussichtlich bis Ende 2026) gelten Übergangsregelungen.
  • Fernwärme gilt als anerkannte Erfüllungsoption im Sinne des GEG, sofern sie schrittweise dekarbonisiert wird – was bei der FWT der Fall ist.

Was gilt, wenn mein Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Wenn ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist und ein entsprechender Wärmeliefervertrag vorliegt, sieht das GEG eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren vor. In dieser Zeit kann eine andere Heizlösung genutzt werden, bevor auf Fernwärme umgestellt wird.

Was bedeutet der Begriff „Satzungsgebiet“ konkret?

Wenn Ihr Gebäude im Satzungsgebiet liegt, ist ein Fernwärmeanschluss grundsätzlich möglich. Der Netzausbau erfolgt jedoch abschnittsweise – es kann also noch etwas dauern.

Ihr Vorteil: Sie können sich bereits jetzt bei uns melden. So planen wir vorausschauend – und informieren Sie, sobald ein Anschluss möglich ist. Bis dahin gelten Übergangsregelungen. Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden, wenn sie technisch in Ordnung sind.

Warum können nicht alle Stadtgebiete an das Fernwärmenetz angeschlossen werden?

Fernwärme ist vor allem in Gebieten mit hoher Wärmedichte und guter Netzanbindung wirtschaftlich sinnvoll. In einzelnen Straßen oder Quartieren – insbesondere in Einfamilienhausgebieten mit geringem Wärmebedarf – kann ein Anschluss derzeit nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand realisiert werden.

Ob ein Anschluss möglich ist, hängt unter anderem davon ab:

  • ob das Gebäude im Satzungsgebiet liegt,
  • wie weit die nächste Fernwärmeleitung entfernt ist,
  • und wie hoch der individuelle Wärmebedarf ist.

Was kann ich tun, wenn mein Gebäude (noch) nicht angeschlossen werden kann?

Auch außerhalb des Satzungsgebiets lohnt sich eine individuelle Anfrage. In manchen Fällen verläuft eine Leitung ganz in der Nähe. Wir prüfen, ob ein Anschluss technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Bitte hier anfragen:
Unser Kontaktformular

Wieso sollte ich mich trotzdem melden, auch wenn ich aktuell noch nicht angeschlossen werden kann?

Der Fernwärmeausbau ist aufgrund der notwendigen Planung, Genehmigung und Infrastrukturmaßnahmen sehr zeitaufwendig. Welche Gebiete in welcher Reihenfolge erschlossen werden, hängt auch von der Nachfrage nach Fernwärme ab. Teilen Sie uns daher gern Ihren Fernwärmebedarf über unser Kontaktformular mit.

Bitte hier Bedarf mitteilen:
Unser Kontaktformular

Gibt es Übergangsregelungen – und was bedeutet das für mich?

Wenn Sie derzeit noch keine Fernwärme erhalten können, dürfen Sie Ihre bestehende Heizung weiterhin nutzen. Auch moderne Übergangslösungen wie Einzelheizungen oder hybride Systeme sind möglich – Hauptsache, sie sind technisch in Ordnung.

Sobald Fernwärme verfügbar ist, kann die Umstellung nach individueller Absprache mit uns erfolgen – möglichst nahtlos und abgestimmt auf Ihr Gebäude.

In der Regel informieren wir Sie ein Jahr, bevor Ihr Gebiet an die Fernwärme angeschlossen wird.

Jetzt Anschlusswunsch übermitteln:
Unser Kontaktformular

Wie läuft der Übergang zur Fernwärme?

Sobald ein Anschluss an das Fernwärmenetz in Aussicht steht, informieren wir Sie frühzeitig. Spätestens ein Jahr vor dem geplanten Anschluss sollte ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Muss ich meine bestehende Heizung sofort austauschen?

Nein. Solange Ihre Heizungsanlage technisch in Ordnung ist, besteht kein sofortiger Handlungsbedarf. Es gelten die bekannten Regeln aus dem GEG

Was passiert mit meiner Übergangslösung, wenn Fernwärme verfügbar ist?

Mit dem Start der Fernwärmelieferung wird die Übergangslösung in der Regel nicht mehr benötigt. Die Umstellung erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung mit der FWT – im Idealfall abgestimmt auf Ihre bauliche Situation und ohne lange Stillstandszeiten.

Wer muss dem Fernwärmeanschluss zustimmen?

Für den Anschluss an das Fernwärmenetz ist die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes erforderlich. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) muss eine vertretungsberechtigte Person bevollmächtigt sein, um im Namen der Gemeinschaft zu handeln.

Welche Schritte sind vor dem Fernwärmeanschluss notwendig?

Die Umstellung auf Fernwärme erfolgt in mehreren Schritten:

  • Anfrage stellen: Prüfen Sie, ob ein Anschluss an Ihrer Adresse grundsätzlich möglich ist – z. B. über unser Kontaktformular.
  • Bedarf melden: Teilen Sie uns Ihren Anschlusswunsch über das Online-Formular zur Fernwärme-Bedarfsmitteilung mit.
  • Beratung & Prüfung: Wir prüfen die Anschlussmöglichkeit und beraten Sie individuell.
  • Vertragliche Schritte: Bei Anschlussmöglichkeit in den nächsten zwei Jahren erhalten Sie ein konkretes Angebot, einen Netzanschlussvertrag sowie vor Baubeginn einen Fernwärmeliefervertrag.

Wenn der Anschluss später erfolgt, schließen wir zunächst einen Vorvertrag, der den geplanten Anschlusszeitraum sichert.

Welche Kosten entstehen beim Anschluss an ein Fernwärmenetz?

Wenn ein Anschluss grundsätzlich möglich ist, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Hausanschluss.
Bitte senden Sie uns dafür die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an info@fwt-teltow.de.

Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie hier.

Wie hoch sind der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand für mich?

Fernwärme erfordert keinen eigenen Heizkessel, keine Brennerwartung und keine Schornsteinreinigung. Der technische Wartungsaufwand ist dadurch wesentlich geringer als bei klassischen Heizsystemen.

Verbrauchsdaten werden per Fernauslesung automatisch übermittelt – zuverlässig, komfortabel und datenschutzkonform.

Was tut die FWT für die Stadt?

Die FWT engagiert sich nicht nur für eine nachhaltige Energieversorgung, sondern auch für das Leben vor Ort. Wir bilden Nachwuchskräfte aus, fördern lokale Veranstaltungen und unterstützen Projekte, die Teltow lebenswert machen.

So leisten wir über die reine Energieversorgung hinaus einen aktiven Beitrag für die Region.

Wie kann ich meine Kundendaten ändern (z. B. Name oder E-Mail-Adresse)?

Bitte senden Sie uns Ihre Änderungswünsche einfach per E-Mail an:

info@fernwaerme-teltow.de

Wir kümmern uns zeitnah darum und bestätigen Ihnen die Aktualisierung.

Wie funktioniert die Abrechnung bei der Fernwärme?

Die Abrechnung der Fernwärme erfolgt jährlich auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Zusätzlich zu den Verbrauchskosten beinhaltet Ihre Rechnung den monatlichen Grundpreis für Anschluss und Vorhaltung.

Wie werden die Fernwärmepreise berechnet?

Der Fernwärmepreis besteht aus mehreren Bestandteilen:

  • Grundpreis: Deckt fixe Kosten wie Netzbetrieb, Messung und Wartung – insbesondere, wenn die Hausstation im Eigentum der FWT bleibt.
  • Arbeitspreis: Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, gemessen über geeichte Zähler.
  • CO₂-Kosten: Die durch die Wärmeerzeugung entstehenden Emissionen werden über gesetzlich verpflichtende CO₂-Zertifikate abgebildet.
  • Weitere gesetzliche Umlagen: Je nach Erzeugungsmix können einzelne gesetzliche Abgaben (z. B. aus der Gasversorgung) anteilig in den Preis einfließen.
  • Anschlusskosten (einmalig): Diese werden individuell je Gebäude berechnet – abhängig z. B. von Leitungslängen und baulichen Gegebenheiten.

Preisänderungen ergeben sich u. a. durch Änderungen bei Energieeinkauf, gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Netzausbau- und Instandhaltungskosten.

Die aktuellen Preise und Preisblätter finden Sie hier.

Sind die Preise für Fernwärme so volatil wie bspw. Erdölpreise?

Nein. Ein großer Vorteil der Fernwärme ist ihre relative Preisstabilität im Vergleich zu fossilen Einzelheizungen. Zwar können sich einzelne Preisbestandteile ändern, etwa durch gesetzliche Vorgaben oder Energiebezugskosten – Fernwärme macht Sie jedoch weniger anfällig für kurzfristige Preissprünge am Rohstoffmarkt.

Wie erfolgt die Erfassung des Verbrauchs?

Der Wärmeverbrauch wird über geeichte Messgeräte direkt im Gebäude erfasst. Die Zähler werden automatisch per Fernauslesung ausgelesen – bequem, genau und datenschutzkonform.

Wie lese ich meinen Zählerstand ab und wo finde ich die Zählernummer?

Sollten Sie außerhalb der monatlichen Fernerfassung einmal Ihren Zählerstand ablesen wollen, können Sie dies leicht tun. Das Display zeigt Ihnen die Verbrauchswerte in Kilowatt- oder Megawattstunden an.

Und so gehen Sie dabei vor:

  • Der Wärmemengenzähler befindet sich physisch in oder an der Hausübergabestation.
  • Bei (3) befindet sich die einmalige Zählernummer.
  • Wird die Taste bei (1) betätigt, erscheint im Display (2) der aktuelle Zählerstand mit der entsprechenden Einheit.

Exemplarische Abbildung:

Was ist ein Abschlag – und wie wird er festgelegt?

Ihr monatlicher Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Jahreskosten. Er richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahres oder einer Schätzung bei neuen Anschlüssen. So vermeiden Sie größere Nachzahlungen.

Tipp: Falls sich Ihr Verbrauch dauerhaft ändert, können Sie Ihren Abschlag anpassen lassen.

Abschlag ändern:
Unser Kontaktformular

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Ganz einfach: Senden Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrer Kundennummer und dem gewünschten neuen Abschlagsbetrag. Wir prüfen dann gemeinsam, ob die Höhe zu Ihrem Verbrauch passt.

Hilfreicher Link:
Abschlag anpassen – jetzt per E-Mail

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder senden Sie uns das ausgefüllte SEPA-Formular per Post oder E-Mail. Das ist bequem und verhindert Mahnkosten.

Hilfreiche Links:
SEPA-Mandat herunterladen
Kontaktformular

Kann ich eine hohe Nachzahlung auch in Raten zahlen?

Ja, in begründeten Fällen ist eine Ratenzahlung möglich. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns – gemeinsam finden wir eine Lösung

Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne mit:
Kontaktformular

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn ein Eigentümerwechsel ansteht. Wichtig sind:

  • Zählerstand zum Übergabedatum
  • Neue Kontaktdaten
  • Nachweis über den Eigentumsübergang

So stellen wir sicher, dass der Vertrag korrekt umgeschrieben wird.

Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne mit:
Kontaktformular

Wie funktioniert ein Fernwärmeanschluss?

Die Wärme wird über eine Übergabestation in Ihr Gebäude geleitet. Dabei erfolgt die Übertragung indirekt – das heißt: Das Fernwärmesystem ist hydraulisch vom Heizkreislauf im Gebäude getrennt. Das heiße Wasser erwärmt über einen Wärmetauscher die Heizungsanlage Ihres Hauses, ohne selbst durch Ihre Leitungen zu fließen.

Welche baulichen Voraussetzungen sind notwendig?

Damit ein Anschluss möglich ist, muss das Gebäude technisch vorbereitet sein. Es braucht Platz für die Übergabestation und einen geeigneten Zugang zur Wärmeleitung. Die genauen Anforderungen finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der FWT. Diese erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns.

Hilfreiche Links:
Jetzt Kontakt aufnehmen für Beratung zu den Technischen Anschlussbedingungen oder einem Vor-Ort-Termin.

Wer ist für meine Station zuständig?

Das hängt davon ab, ob es sich um eine Kundenanlage oder eine Station im Eigentum der FWT handelt. Bei FWT-eigenen Stationen übernehmen wir selbstverständlich Wartung, Betrieb und Instandhaltung.

Kann ich meine bestehende Heizungsanlage weiter nutzen?

Bei einem Wechsel zur Fernwärme muss in der Regel die alte Heizungsanlage stillgelegt werden. Die Umstellung erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung und ist technisch oft unkompliziert möglich – insbesondere bei moderner Gebäudetechnik.

Ich muss meine Station austauschen – was ist zu beachten?

Ein Stationstausch muss fachgerecht erfolgen und richtet sich nach den Technischen Anschlussbedingungen TAB der FWT. Wichtig: Vor dem Ausbau dokumentieren Sie bitte den aktuellen Zählerstand und übermitteln diesen an die FWT.

In Einzelfällen kann es Fördermöglichkeiten geben – sprechen Sie uns gern darauf an.

Hilfreiche Links:
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Beratung zu Fördermöglichkeiten (Unser Kontaktformular)

Bietet die FWT eigene Stationen an?

Nein, aktuell bietet die FWT selbst keinen Stationstausch an. Der Austausch erfolgt in der Regel durch ein Fachunternehmen Ihrer Wahl. Gern vermitteln wir Ihnen auf Wunsch passende Kontakte in der Region.

Hilfreiche Links:
Unser Kontaktformular

Ich finde keine Wartungsfirma für eine Anlage, die ich nicht von der FWT habe – was tun?

Wenden Sie sich gern an unser Team – wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Servicepartnern in Teltow und Umgebung.

Kontakt:
info@fernwaerme-teltow.de

Wie wird die Wärme technisch übertragen?

Die Fernwärmeversorgung erfolgt indirekt über einen Wärmetauscher in Ihrer Übergabestation. So bleibt das Fernwärmenetz hydraulisch getrennt vom Heizsystem Ihres Hauses – sicher, effizient und wartungsarm.

Was ist eine Havarie – und wie hilft dabei die FWT?

Eine Havarie ist ein schwerwiegender technischer Defekt, der Ihre Wärmeversorgung akut beeinträchtigt. In solchen Fällen ist unser Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie da.

03328 35152-0
Telefonsprech- und Besuchszeiten:
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

0160 5307537 (Notfallnummer)
Montag bis Freitag: 16 bis 7 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 24 Stunden

Welches Ziel verfolgt die FWT im Bereich Nachhaltigkeit?

Die FWT strebt eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung bis spätestens 2045 an – im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz / Wärmeplanungsgesetz).

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Unternehmen in:

  • den Umbau der Erzeugungsstruktur
  • die Integration erneuerbarer Energien
  • die Digitalisierung und intelligente Steuerung des Gesamtsystems

Ist Fernwärme klimaneutral?

Noch nicht. Die Fernwärme für die Stadt Teltow wird derzeit überwiegend in zwei gasbefeuerten Heizwerken erzeugt:

Heizwerk I: 2 × 5 MW + 1 × 5 MW + 2 × 2 MW = 19 MW

Heizwerk III: 3 × 9 MW = 27 MW

Gesamte Erzeugungsleistung: 46 MW

Zusätzlich wird Fernwärme aus einem externen Heizwerk eines Kooperationspartners in das Netz eingespeist. Dieses erzeugt Wärme auf Basis regenerativer Brennstoffe (Holz) und trägt bereits heute zur Senkung des CO₂-Ausstoßes bei.

Welche Emissionen verursacht die Fernwärme derzeit?

Aktuell liegt der Primärenergiefaktor (PEF) der Fernwärmeversorgung der FWT bei 0,48 – ein guter Wert im Bundesvergleich und ein Vorteil insbesondere für GEG-relevante Nachweise im Neubau.

Wie genau wird die Fernwärme in Teltow klimafreundlicher?

Die Fernwärme Teltow GmbH arbeitet aktiv an der Dekarbonisierung ihres Wärmenetzes. Das bedeutet konkret: Schritt für Schritt soll der Anteil fossiler Brennstoffe im Energiemix reduziert und durch erneuerbare Quellen ersetzt werden.

Bereits heute setzt die FWT auf:

  • Biomasse (Holz)
  • Solarthermie
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung

Zukünftig sollen auch Geothermie, Großwärmespeicher und industrielle Abwärmequellen eingebunden werden um zu einer klimaneutralen Fernwärme-Versorgung zu gelangen. Dafür wurde im Rahmen der BEW-Förderung ein Transformationsplan erarbeitet, der konkrete Maßnahmen und Zwischenschritte enthält – unter anderem:

  • 30 % klimaneutrale Wärme bis 2030,
  • 80 % bis 2040,
  • 100 % bis 2045.

Um diese Ziele zu erreichen, prüft die FWT auf die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen (z. B. Solarthermie, Geothermie, Abwärme), den Ausbau von Speicherkapazitäten und die Digitalisierung des Netzes.

Schon heute laufen in Teltow konkrete Projekte zur Vorbereitung des Umstiegs auf erneuerbare Energiequellen – abgestimmt mit der kommunalen Wärmeplanung der Stadt

Was ist das BEW-Förderprogramm?

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es unterstützt Fernwärmeversorger beim Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Die FWT nimmt seit 2023 aktiv daran teil und befindet sich aktuell in Modul 1 (Transformationsplan). Dabei wird unter anderem analysiert:

  • wie der aktuelle Wärmemix aussieht
  • wo Potenziale für erneuerbare Quellen in der Region bestehen
  • wie das Netz technisch ausgebaut werden kann

Der Transformationsplan bildet die Grundlage für alle weiteren Fördermaßnahmen.

Hilfreicher Link:
Mehr Informationen zum BEW-Programm (foerderdatenbank.de)

Wie klimafreundlich ist die FWT im Vergleich?

Laut der Transparenzplattform Fernwärme (Stand: Juni 2025) liegt die FWT in mehreren Bereichen über dem Durchschnitt:

  • Primärenergiefaktor (PEF): Mit 0,48 deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt – ein Vorteil z. B. für Neubauten oder GEG-konforme Projekte.
  • Netzverluste: Relativ gering, was auf ein gut gewartetes, effizientes Netz hindeutet.
  • Wärmepreis: Mit 19,18 ct/kWh (brutto, EFH/MFH) rund 2 ct unter dem Landesdurchschnitt in Brandenburg.

Warum ist ein dichtes Netz nachhaltig?

Die Netzdichte in Teltow liegt bei etwa 3,0 Metern Fernwärmeleitung pro Einwohner – fast zehnmal so viel wie der Bundesdurchschnitt (0,32 m/Ew).

Das bedeutet:

  • Effizientere Nutzung der Energie
  • Weniger Verluste
  • Bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige Versorgug

Teltow steht hier auf Augenhöhe mit größeren Städten wie Potsdam oder Leipzig – ein starkes Zeichen für zukunftsfähige Infrastruktur.

Was ist ein Vorvertrag?

Der Vorvertrag legt bereits frühzeitig fest:

  • welchen Versorgungsbereich und Wärmebedarf Sie anmelden,
  • welchen Erschließungszeitraum wir anstreben,
  • welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

Er bietet beiden Seiten Planungssicherheit und hilft, rechtzeitig GEG-konforme Übergangslösungen zu treffen – bis zur späteren Umstellung auf Fernwärme.

Was regelt der Netzanschlussvertrag?

Der Netzanschlussvertrag beschreibt:

  • die technischen Parameter (z. B. benötigte Anschlussleistung, Rohrdimensionen),
  • die Hausanschlusskosten,
  • und die Anforderungen an die Schnittstelle zur Gebäudetechnik.

Was ist der Fernwärmeversorgungsvertrag?

Der Fernwärmeversorgungsvertrag regelt die Lieferung von Wärme durch die FWT – inkl. Umfang, Abrechnungsmodalitäten und Laufzeit.

Wohin sende ich die Anträge und Formulare?

Bitte senden Sie ausgefüllte Anträge oder Unterlagen an:

Fernwärme Teltow GmbH
Mahlower Straße 118
14513 Teltow

Wer steckt hinter der Fernwärme Teltow GmbH?

Die FWT ist ein kommunales Unternehmen mit Sitz in Teltow. Wir sind lokal verwurzelt und übernehmen eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge: eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige Wärmeversorgung für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Heizungsanlagen?

Seit Januar 2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass neue Heizungsanlagen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen – je nachdem, ob es sich um eine bestehende Anlage, eine Heizungshavarie oder um einen Neubau bzw. eine Sanierung handelt.

Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen konsequent auszubauen. Daraus ergeben sich sowohl Vorgaben für bestehende Heizungsanlagen als auch für neu installierte Systeme.

FWT - Fernwärmewerk Innenansicht

Ihre Ansprechpartner

Geschäftsführung
Dipl. Ing. (FH) Paul Lohse

Buchhaltung
Claudia Heller

Betriebsingenieur
M.Sc. Daniel Loos

Techniker
Stephan Kiehlborn

Heizwerkleiter
Bernd Neßel