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Aktuelle Informationsmitteilungen zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz für die Abrechnungsperiode 2024 versendet

Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) informieren wir Sie darüber, dass die Informationsmitteilungen für die Abrechnungsperiode 2024 aktuell an unsere Kundinnen und Kunden versendet wurden.

Diese Mitteilungen enthalten alle relevanten Angaben zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden gemäß den gesetzlichen Vorgaben – darunter insbesondere Emissionswerte, Verbrauchsdaten sowie die daraus resultierende anteilige Kostenverteilung gemäß § 6 CO₂KostAufG. Ziel des Gesetzes ist es, die Verantwortung für den CO₂-Ausstoß transparenter zu gestalten und gezielte Anreize zur Reduzierung von Emissionen zu schaffen.

Bitte beachten Sie, dass die versendeten Informationen keinen Einfluss auf die bereits abgeschlossene Jahresabrechnung 2024 haben. Es handelt sich vielmehr um eine ergänzende Mitteilung im Sinne der gesetzlichen Informationspflichten.

Von besonderem Interesse ist diese Information insbesondere für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter, da sie eine transparente Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der CO₂-Kosten innerhalb des Mietverhältnisses bildet.

Die Erstellung dieser Informationen verzögerte sich, da wir als Fernwärmeversorger sowohl dem europäischen Emissionshandelssystem (TEHG) als auch dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) unterliegen. Zusammen mit teils später übermittelten Abrechnungsdaten unserer vorgelagerten Energielieferanten führte dies zu einem zeitlichen Versatz bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten.

Fernwärme Teltow GmbH
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Die Fernwärme Teltow ist der größte
Solarstromproduzent in der Stadt Teltow.

Ihre Ansprechpartner

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Buchhaltung
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Betriebsingenieur
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Techniker
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Heizwerkleiter
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